Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Booking und Veranstaltungen. zu den DJ AGB´s
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen VERMIETUNG- VERLEIH Veranstaltungstechnik. zu den Vermietung AGB´s
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen (Shop/Verleih). zu den Shop AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Booking und Veranstaltungen

I. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma DEJAVUErecords erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Firma DEJAVUErecords und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden sind.

2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma DEJAVUErecords stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers der Auftrag beim Auftraggeber vorbehaltlos ausgeführt wird.

II. Angebote/Vertragsabschluss

1. Die Angebote der Firma DEJAVUErecords sind freibleibend.

1. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Auftraggeber ist hieran zwei Wochen nach Eingang der Bestellung gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags.

III. Rechte

1. Die Firma DEJAVUErecords gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder auf andere Weise zu verwerten.

3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Firma DEJAVUErecords kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufe

4. Zeichnungen, Unterlagen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive, Daten etc.), Datenträger, Enddaten und sämtliche Daten und Dateien, die bei der Erstellung des Werks als Zwischenschritte entstanden sind, verbleiben im Eigentum der Firma DEJAVUErecords. Eine Herausgabe dieser Unterlagen und Daten erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

5. Die vorbezeichneten Unterlagen und Daten sowie die Kostenvoranschläge der Firma DEJAVUErecords dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

IV. Preise

1. Es gelten die jeweiligen Preislisten der Firma DEJAVUErecords.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abge- schlossen.

V. Gewährleistung

1. Hat der Auftraggeber der Firma DEJAVUErecords keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des herzustellenden Werks gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen und textlichen Gestaltung ausgeschlossen.

2. Für Schäden an oder den Verlust von vom Auftraggeber gestellten Equipment haftet die Firma DEJAVUErecords nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Etwaige Mängel an den in Auftrag gegebenen Arbeiten müssen unverzüglich bei Übergabe, unter genauer Beschreibung schriftlich gegenüber der Firma DEJAVUErecords reklamiert werden. Danach ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, die auch bei sorgfältigster Untersuchung nicht festzustellen waren.

4. Etwaige Mängel während der Veranstaltung werden nach Wahl der Firma DEJAVUErecords durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5. Die Firma DEJAVUErecords haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Firma DEJAVUErecords keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Die Firma DEJAVUErecords haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein tretenden Schaden begrenzt.

7. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Firma DEJAVUErecords für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Firma DEJAVUErecords sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jedweden Abzug zur Zahlung fällig.

2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit der Firma DEJAVUErecords. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Firma DEJAVUErecordsnicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

VII. Zahlungsverzug

1. Kommt der Auftraggeber mit einer von ihm zu leistenden Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt oder Scheck nicht eingelöst wird, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt oder ein Scheck nicht eingelöst wird, so werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht.

2. Es gelten die gesetzlichen Regeln die Folgen des Zahlungsverzugs betreffend.

3. Außerdem ist die Firma DEJAVUErecords in den Vorbezeichneten Fällen berechtigt, unbeschadet aller anderen Rechte, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus kann die weitere Lieferung von der vorherigen Zahlung des vereinbarten Preises abhängig gemacht werden.

XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, der Sitz der Firma DEJAVUErecords als ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Firma DEJAVUErecords.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(Stand:Januar 2017)

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme einer Leistung oder Abschluss eines Gastspielvertrages gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Veranstalters unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur DEJAVUErecords schriftlich bestätigt werden.

§2 Vertragsabschluss

(1) Gastspielverträge werden in der folgenden Form eines Riders (Disc-Jockey Gastspielvertrag), zwischen dem Veranstalter oder seines Handlungsbevollmächtigten und dem Künstler bzw. DJ, Liveact oder Tänzer, vertreten durch die Agentur DEJAVUErecords, geschlossen.

(2) Die Angebote der Künstler sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden erst durch Unterschrift der Agentur DEJAVUErecords, für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Agentur DEJAVUErecords: Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht wirksam verzichtet werden.

(3) Die Darstellung des Buchungsservices auf den Websites der Agentur DEJAVUErecords beinhaltet kein bindendes Angebot der Agentur DEJAVUErecords. Die Buchung, die der Kunde durch Absendung des Auftragsformulars an die Agentur DEJAVUErecords übermittelt, stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, welches die Agentur DEJAVUErecords mit übermittelter Buchungsbestätigung oder Vertag annimmt.

(4) Die Künstler unterliegen weder in Programmgestaltung noch in ihrer Darbietung den Weisungen des Veranstalters. Die Künstler sind nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.

§3 Gagen, Zahlungsvereinbarungen & Optionen

(1) Gagen und Konditionen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.

(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Agentur DEJAVUErecords an die im Angebot abgegebenen Preise, 7 Tage als Option ab deren Datum gebunden.

(3) Die Gagen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, rein netto zuzüglich einer vertraglich vereinbarten Agenturgebühr. Reisekosten, Taxi- & Transfer, sowie Hotelübernachtungen, gehen zu Lasten des Veranstalters.

(4) Bei Vertragsabschluss ist, wenn nicht anders angegeben, die im Vertrag vereinbarte Agenturgebühr sofort nach Rechnungserhalt fällig und zu bezahlen. Die Gagen der Künstler sind durch Barzahlung direkt nach dem Auftritt an den Künstler zu leisten (ohne MwSt.). Wünscht der Kunde eine Rechnungsstellung, so werden Agenturspesen von 100.00 € zuzüglich 19% MwSt. für die Aufwendungen der Agentur verrechnet. Die Rechnung ist vor Auftritt an die Agentur zu bezahlen

(5) Das Gagengeheimnis ist gegenüber Dritten zu wahren!

(6) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Veranstalters, insbesondere auch bei Zahlungsverzug oder Scheckprotest, ist die Agentur DEJAVUErecords berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zustellen und Sicherheitsleitungen zu verlangen.

(7) Der Veranstalter verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindungen. Die Aufrechnung von Gegenforderung ist insoweit zulässig, als diese von der Agentur anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

(8) Trotz etwaiger anders lautender Bestimmungen des Veranstalters legt die Agentur DEJAVUErecords fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Veranstalters erfüllt sind.

§4 Reisekosten und Reise

(1) Wenn nicht anders vereinbart, trifft die Wahl der Anreise der Künstler bzw. Die Agentur DEJAVUErecords unter der Absprache mit dem Veranstalter. Wird die Reisebuchung des Künstlers nicht ausdrücklich vom Veranstalter selbst bestimmt, so erfolgt die Buchung durch den Künstler bzw. durch die Agentur DEJAVUErecords nach günstigem Ermessen.

(2) Übernahme und Zahlungsbedingungen der Reisekosten, seitens des Veranstalters, werden zur Grundlage der Bedingungen in §4 der AGB, gesondert im Vertrag vereinbart.

(3) Verweis auf §3 (Abs. 4) der AGB.

§5 Ausfallentschädigungen und Rücktritt

(1) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

(2) Entfällt ein vereinbarter Auftritt durch die Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund, zahlt der Veranstalter die im Vertrag vereinbarte Fest Gage

(3)Für Veranstaltungen hat der Kunde das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu kündigen (Stornierung). Im Falle der Stornierung gelten die Stornogebühren des Vertrages. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ergeben sich folgende Stornogebühren:

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Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 8 Wochen und mehr vor der Veranstaltung 60 % der Auftragssumme / der vereinbarten Gage

Rücktritt Absage von 2 bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 80 % der Auftragssumme / der vereinbarten Gage

Rücktritt Innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme / der vereinbarten Gage

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

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(4) Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Vertragsschluss zwischen Kunde und der Agentur DEJAVUErecords innerhalb der vier Wochen erfolgt, die dem Veranstaltungstermin vorausgehen, fällt im Falle der Stornierung durch den Kunden anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe von 80% der Gesamtvergütung an.

(5) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Agentur DEJAVUErecords maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung bleibt davon unberührt.

(6) Für eventuell entstandene Bearbeitungs- oder Stornierungskosten von Hotel, Flug, Miet-Tonanlagenreservierung oder Miet-Fahrzeugs Reservierungen, haftet der Veranstalter in jedem Fall und in voller Höhe der Mietsumme.

(7) Entfällt der Auftritt durch das Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadenersatz jedoch nur maximal, bis zur Höhe der vereinbarten Fest Gage verpflichtet.

(8) Kann der Künstler infolge von Krankheit seiner Auftrittsverpflichtung nicht nachkommen, so gelten die vertraglich gesetzten Vereinbarungen als nichtig. Dieses ist dem Veranstalter jedoch unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest zu belegen.

(9) Bei nachweislich vertragswidrigen Verhalten des Veranstalters – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Agentur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und dem Veranstalter die Gage in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

(10) Ist die Agentur DEJAVUErecords für den Kunden in Vorleistung für Kosten gegangen, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Kunde in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlagen verpflichtet.

§6 Equipment, Auftritt Bedingungen  & Optionen

§6.1 Equipment

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den gebuchten DJ verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von dem gebuchten DJ, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern der gebuchte DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Das erforderliche Equipment ist dem Künstler vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierzu gelten jedoch ausführliche Vereinbarungen im Vertrag.

§6.2 Auftritt Bedingungen  & Optionen

Der DJ ist frei in der Gestaltung seines Musikprogramm und kann gegebenenfalls unpassende Musikwünsche ablehnen. Der musikalische Rahmen wird immer vor Beginn mit dem Kunden/Veranstalter besprochen.

Motto Abende oder Veranstaltungen die nur ein Musikgenre bedienen müssen schon im Angebot kommuniziert werden, ein nachträgliches oder am Abend der Veranstaltung, vom Veranstalter vorgenommene Korrektur;ist nicht möglich. Hier behält sich der Künstler/DJ vor, den Auftritt ohne Nennung von Gründen abzusagen. Hier wird auch eine Strafzahlung in Höhe der Vereinbarten Gage in Rechnung gestellt.

Besondere Musikstücke (Musikwünsche des Veranstalters, oder Musik für Show Einlagen, etc.), welche am Abend der Veranstaltung aufgeführt/gespielt werden sollen, müssen vom Veranstalter am Vorabend der Veranstaltung, dem DJ als MP3 Datei via Mail oder einem Cloud basiertem Dienst (Wetransfer, Dropbox, Google Drive, One Drive, Sugar Sync, etc.) zur Verfügung gestellt werden, in einer Minimum Qualität von 128kbs, sofern diese nicht im Musik Archiv des DJ vorhanden sind. USB Stick werden nur noch ein Ausnahmefällen akzeptiert.

Außerdem werden während der Veranstaltung keine Musiktitel von Streaming Services wie z.B.: YouTube, Spotify,  Music, Deezer, u.a. abgespielt, da DEJAVUErecords keine störungsfreie Internetverbindung am Veranstaltungsort gewährleisten kann.

Zusätzliche Leistungen die nicht am Veranstaltungsort erbracht werden können (Musikstücke schneiden, FirstDances produzieren, etc.), werden separat und Stundenweise be- und abgerechnet.

Umbau/Location Wechsel (Licht&Ton Anlage) während der Veranstaltung wird separat berechnet, je nach Aufwand, aber mindestens 150,- €.

Dem DJ muss am Veranstaltungsort ein abgesicherter 220V Wechselstrom Anschluss zur Verfügung gestellt werden. Schäden am technischen Equipment des DJs durch falsche Stromspannung oder falsch installierte und abgesicherte Leitungen, werden dem Anschluss Inhaber in Rechnung gestellt.

Bei Open Air Veranstaltungen muss vom Veranstalter ein geeigneter Sonnen- und Regenschutz zur Verfügung gestellt werden. Für etwaige Schäden an der Technik, bei ungenügendem Schutz, haftet der Veranstalter.

Live Künstler (Bands, Kabarettisten, Sänger/Sängerinnen, Instrumentalisten oder ähnliches) welche sich an die vom DJ gestellte Anlage anschließen wollen/müssen, entrichten eine separate Mietgebühr für die Ton Anlage. Diese Art der Nutzung des Equipments ist nicht automatisch Bestandteil des Angebotes.

Von DEJAVUErecords empfohlene Künstler, DJs, Bands und Musiker arbeiten auf eigene Steuerrechnung und sind für alle steuerrechtlichen, so wie versicherungstechnischen Belange bei einer Veranstaltung, eigenständig verantwortlich.

§7 GEMA-Gebühren & Künstlersozialkasse (KSK)

Alle anfälligen Gebühren für die jeweilige Verwertungsgesellschaft (z.b.: GEMA, GVL, AKM, etc.) werden vom Veranstalter getragen und direkt an die jeweilige Verwertungsgesellschaft (z.b.: GEMA, GVL, AKM, etc.) abgeführt. Kosten der Künstlersozialkasse (KSK) sind vom Auftraggeber/Veranstalter zu tragen

§7 Werbung & Promotion

(1) Der Veranstalter sorgt nach Vertragsabschluß für intensive, lokale Werbung. Ferner muss der Vermerk „Agentur DEJAVUErecords“ bzw. der Name des jeweiligen Künstlers auf allen PR- und Werbeaktionen bezüglich des Vertrages erscheinen.

(2) Eine Berechtigung zur Ankündigung des bzw. der Künstler/s seitens des Veranstalters (Line Up), ist ausschließlich erst nach Vertragsabschluß gegeben, welche zur Erfüllung aller einzelnen Vertragspunkte vorauszusetzen ist. Vorankündigungen ohne eine schriftliche bestehende Vertragsvereinbarung, sind in jedem Fall vertragswidrig.

(3) Vom DJ angefertigtes Bild- und Videomaterial darf für Werbezwecke auf seiner Homepage und seinen Socialmedia Kanälen uneingeschränkt genutzt werden. Des weiteren behält sich der DJ vor, auf welcher Veranstaltung er Bild- und Videomaterial erstellt und ob er diese für Werbezwecke nutzt. Sollte die Veröffentlichung und Nutzung von Seiten des Kunden nicht gewünscht werden, muss diese explizit vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich oder mündlich, von Seiten des Kunden untersagt werden.

(4) Recht am eigenen Bild, Film und Bild Material das vom Veranstalter engagierter Fotografen oder anderer Dienstleister erstellt wird und bei denen der Künstler zu erkennen ist, muss bei öffentlicher Nutzung und Weitergabe des Materials, für Werbezwecke, etc. die schriftliche Genehmigung des Künstlers eingeholt werden.

§8 Schutzklausel

Zukünftige Engagementangebote für den Künstler sind auch weiterhin und ausschließlich nur an die Agentur zu richten.

§9 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche des Veranstalters aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§10 Salvatoresche Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Künstler bzw. Agentur, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit gesetzlich zulässig ist Böblingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen VERMIETUNG- VERLEIH Veranstaltungstechnik

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen DEJAVUErecords und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von DEJAVUErecords in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 Angebot und Vertragsschlussh

Die Angebote von DEJAVUErecords sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch DEJAVUErecords bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.

3 Gewährleistung und Haftung

DEJAVUErecords verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von DEJAVUErecords oder Rainbow Event GmbH & Co. KG. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. DEJAVUErecords ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

4 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt DEJAVUErecords zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert DEJAVUErecords zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist DEJAVUErecords hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, DEJAVUErecords den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist DEJAVUErecords nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist DEJAVUErecords zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

6 Untervermietung/Weitergabe

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet! Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung unserer Seite, ist DEJAVUErecords berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.

7 Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass DEJAVUErecords die Funktion der Mietsachen überwacht, hat DEJAVUErecords die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere kann DEJAVUErecords die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.
DEJAVUErecords kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen DEJAVUErecords herzuleiten.
Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

8 Schadensersatz

Der Haftungssausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von DEJAVUErecords beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von DEJAVUErecords ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von DEJAVUErecords.
Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Scheinwerfern usw.) ohne Fachpersonal von DEJAVUErecords wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.

9 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist DEJAVUErecords auf Verlangen nachzuweisen.

10 Preise / Zahlungen

Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. DEJAVUErecords behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann DEJAVUErecords ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von DEJAVUErecords bleiben unberührt.
Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

11 Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von DEJAVUErecords.

12 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

13 Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DEJAVUErecords und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Böblingen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Preise von Veranstaltungstechnik von DEJAVUErecords verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Mietbedingungen

Mietgebühr:
Die Mietgebühr für die Überlassung der Mietgeräte samt Zubehör richtet sich nach der bei Vertragsabschluß geltenden Preisliste. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Mietdauer errechnet sich aus den Tagen zwischen Abholung und Wiederanlieferung der Geräte in unserer Firma.
Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Bei längerer Mietdauer sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine sind wir ohne weiteres berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu.
Schäden und Haftung:
Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, dies gilt für alle vermeidbaren als auch für Zufallsschäden. Wir empfehlen dem Mieter, eine diese Fälle abdeckende Versicherung abzuschließen. Wir stellen die Geräte dem Mieter betriebsbereit und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung; Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Wir haften keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die durch etwaige Störungen unserer Geräte oder Zubehör entstehen sollten. Durch den Mieter zerstörte oder abhanden gekommene Geräte werden ihm zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigte Brenner (Leuchtmittel) u. Filter werden zum Tagespreis berechnet. Technische Änderungen oder Anpassungen unserer Geräte (wie z.B. Verbindungsstecker demontieren, Kabel verkürzen oder auch der Gebrauch anderer als der von uns mitgelieferten Fluide) ist nicht gestattet. Die Rückgabe von Kabeln hat in aufgewickeltem Zustand zu erfolgen, andernfalls berechnen wir pro Kabel eine Pauschale von € 2.50; dies gilt ebenso für verschmutzt zurückgelieferte Kabel.
Der Mieter ist weder von der Zahlung befreit noch zur Minderung des Mietpreis berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietdauer ein Defekt entsteht. Jeder Schadensanspruch seitens des Mieters sowie jegliche Haftung unsererseits sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt:
Für alle von uns vermieteten Geräte verbleibt DEJAVUErecords der uneingeschränkte Eigentümer. Eine Weiterveräußerung oder Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgend eine Belastung unserer Geräte ist nicht zulässig und uns gegenüber unwirksam.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sindelfingen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Böblingen.
Sindelfingen, Februar 2018

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen (Shop/Verleih)

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DEJAVUErecords, Inhaber: Thomas Geißel, Waldenbucher Straße 15, 71065 Sindelfingen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von [9:00 UHR] bis [18:00 UHR] unter der Telefonnummer +49 (0) 7031 / 42 92 833 sowie per E-Mail unter info [@] dejavuerecords.de.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche Weiter zur Kasse / jetzt Mietanfrage stellen, zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.


11. Schlussbestimmungen
11.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2. Vertragssprache ist deutsch.

11.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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